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Kinderbetreuung

Ihre Kinder werden bei Köhlbrand erlebnisreiche Wochen erleben und viele neue Eindrücke sammeln. Eine liebevolle und fürsorgliche Betreuung Ihrer Kinder liegt uns am Herzen.

Die regelmäßigen Betreuungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Im Kindertreff werden Ihre Kinder altersgerecht in entsprechende Gruppen aufgeteilt. (je nach Entwicklungsstand)
Wattwürmer: Kleinkindbetreuung - unter 3 Jahre
Lachmöwen: Ist für Kinder über 3 Jahre, die während der Betreuungszeit Anwendungen erhalten und deshalb nicht am Seeigel teilnehmen können.
Seeigel: Hier können alle Kinder ab 7 Jahre, die während der Betreuungszeit keine Anwendung erhalten, Spiel und Spaß draußen erleben.

Schulbegleitende Maßnahmen:
Wir bieten in unserer Kureinrichtung allen Schulkindern eine Hausaufgabenbetreuung an. Um die Lernbereitschaft vor allem in den Hauptfächern zu erahlten, führen wir Schulbegleitende Maßnahmen durch. Unser Ziel ist: Wissenserhaltung!
3 -4 Mal wöchentlich 60 Minuten wird die Hausaufgabenbetreuung durchgeführt. 

Mutter-Kind Kur | Vater-Kind Kur

Wie beantrage ich eine Mutter/ Vater - Kind Kur? 

  • Die notwendigen Formulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Sind entsprechende Krankheitsbilder gegeben, füllt der Arzt nach gründlicher Untersuchung die Antragsformulare aus.
  • Mit den ausgefüllten Formularen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kur.
    Rechtliche Grundlagen:
  • Bei einer Mutter/ Kind- Kur handelt es sich um eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
  • Die Länge einer solchen Maßnahme beträgt 3 Wochen. Der Klinikarzt kann eine Verlängerung beantragen, wenn eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wird.
  • Eine Wiederholung einer Kurmaßnahme kann nach 4 Jahren neu beantragt werden.
  • Die gesetzliche Zuzahlung bei Erwachsenen beträgt 10,00 Euro pro Tag. Kinder sind kostenfrei. Die Zuzahlung richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Familie- fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

    Indikationen:
  • Indikationen für Vorsorgekuren (§ 24 SGB V):
    Sind alle gesundheitlichen Störungen, die die Gesundheit schwächen und in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen würden, wobei dies sowohl für seelische wie auch für körperliche Gefährdungen der Gesundheit gilt.
  • Indikationen für Rehablitationskuren (§ 41 SGB V):
    Sind aus medizinischen Gründen erforderliche stationäre Maßnahmen, um eine bereits eingetretene Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
  • Indikationen für Begleitpersonen:
    Die Mitaufnahme muss aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich sein, wenn wegen schwerwiegender psychologischer Gründe, die Trennung eines minderjährigen Kindes von der Mutter eine erfolgreiche Durchführung der Kur gefährdet würde. Ein weiterer Grund kann die Behinderung eines Patienten sein, welcher auf ständige Hilfe angewiesen ist oder die Begleitperson in therapeutische Maßnahmen einbezogen werden muss.

Kinderkur mit Begleitperson

Schon der Name weist auf ein ganz besonderes Programm hin: Das Kind steht im Mittelpunkt der Therapie. Es wird von seinen Bezugspersonen wie Mutter oder Vater, Oma oder Opa begleitet, die aktiv in den Kur- und Heilungsprozess des Kindes einbezogen werden – und daneben auch noch selbst kuren können.

Die Erwachsenen begleiten, betreuen und unterstützen das Kind bei seinen Anwendungen und werden geschult, angeleitet und beraten. Je nach Alter finden auch für die Kinder eigene Schulungsprogramme statt. Aber auch für Entspannung, Spiel und Spaß ist gesorgt. Durch die Angebote der Kur- und Kinderbetreuung können Groß und Klein den oft anstrengenden Alltag mit der Krankheit hinter sich lassen. Der Strand wartet!